Die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt zu zwei unterschiedlichen Terminen (01.05.2026 und 01.07.2026).
Die Bezirksregierungen mit ihren Arbeitsschutzdezernaten sichern die Qualität des Staatlichen Arbeitsschutzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie nehmen interessante und verantwortungsvolle Aufgaben im Dezernat 55 „Arbeitsschutz – Gesundheit, Bau, Chemie“, 56 „Arbeitsschutz – Handel, Metall, Elektronik“ oder 57 „Arbeitsschutz – Logistik, Nahrungsmittel, Verwaltung” wahr.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet:
• Betriebe hinsichtlich der Umsetzung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen sowie der Sicherheit von technischen Produkten und Anlagen überprüfen
• Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen bei festgestellten Verstößen einleiten
• Anzeige- und Genehmigungsverfahren durchführen
Wir bieten Ihnen:
• einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst in der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
• einen umfassenden Einblick in die Zusammenhänge des gesamten Staatlichen Arbeitsschutzes und des praxisorientierten Verwaltungshandelns
• eine 15-monatige praktische Ausbildung in einer Bezirksregierung in den Arbeitsschutzdezernaten
• die Vermittlung der theoretischen Kenntnisse in ca. 15 Wochenseminaren
• eine professionelle Unterstützung in der technischen Laufbahnausbildung
Ihr Profil:
• ein erfolgreich abgeschlossenes technisches, naturwissenschaftliches oder eines anderen hierfür geeigneten Fachhochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder ein Bachelorabschluss insbesondere der Fachrichtungen Maschinenbau, Sicherheitstechnik, Elektrotechnik, Physikalische Technik, Kunststofftechnik, Chemie, Bauingenieurwesen, Psychologie oder Absolventen mit einem gleichwertigen Studienabschluss in einem vergleichbaren Studiengang
• berufliche Erfahrungen in der betrieblichen Praxis sind erwünscht
• gute kommunikative Kompetenz und gutes schriftliches Ausdrucksvermögen
• ausgeprägte Teamfähigkeit und persönliche Belastbarkeit
• gute Entscheidungsfähigkeit sowie Durchsetzungs- und Überzeugungsvermögen
• Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken
• Sicherheit in gängigen MS-Office-Anwendungen
• gültige Fahrerlaubnis der Führerschein-klasse B
• Innovationsbereitschaft und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Aufgabenfeldern
• körperliche Eignung zur Durchführung der Aufsichtstätigkeit im Außendienst
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können grundsätzlich nur diejenigen Bewerber:innen berücksichtigt werden, die am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen hiervon ergeben sich aus § 14 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen.
Ihre Chance:
• ein zukunftssicherer Arbeitsplatz als Beamt:in im Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen
• die Vorteile des öffentlichen Dienstes mit flexiblen Arbeitszeiten, Voll- und Teilzeitmodellen sowie familienfreundlichen Rahmenbedingungen
• eine verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten
• eine anerkannte Aufgabe mit dem Ziel, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in der Arbeitswelt zu verbessern
Nach Abschluss Ihrer Laufbahnausbildung und Bestehen der Laufbahnprüfung besteht die Absicht, Sie in die Arbeitsschutzverwaltung des Landes NRW zu übernehmen und an einem der Standorte der Bezirksregierung einzusetzen. Die Übernahme erfolgt in das Beamtenverhältnis auf Probe in der Besoldungsgruppe A 10.
Vergütung während der Laufbahnausbildung:
Während der 15 Monate dauernden Ausbildung werden Sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Gemäß den dafür geltenden Vorschriften erhalten Sie während dieser Zeit Anwärterbezüge zzgl. eines Anwärtersonderzuschlags in Höhe von 50 v.H. des Anwärtergrundbetrags (Grundbetrag brutto 1.555,68 € zzgl. 50 % - Zuschlag, Ge-samtbetrag brutto 2.333,52 €) sowie die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.
Allgemeine Hinweise:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleich-gestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt. Für diesen Personenkreis gilt, dass sie am Ende der Ausbildung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
Ihre Bewerbung:
Die Auswahl erfolgt durch die einstellende Bezirksregierung.
Die aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bis zum 18.01.2026 bitte ausschließlich über das Bewerbungsportal: https://www.ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de/BVPlus/
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten innerhalb der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie auch auf unserer Homepage:
www.karriere-im-arbeitsschutz.nrw.de
Für Fragen zur Ausbildung steht Ihnen die Fachgruppe 74 „Qualifizierung und Wissenstransfer“ beim Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz NRW zur Verfügung:
Herr Dr. Winter
0234/4169-7400
ausbildung@lfga.nrw.de
Für organisatorische oder personalrechtliche Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartner:innen der jeweiligen Bezirksregierung zur Verfügung.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich einverstanden, dass die erforderlichen Daten für das Verfahren vorübergehend gespeichert werden. Beachten Sie bitte die Hinweise zum Datenschutz inklusive der Informationen nach Art. 13 und 14 DSVGO.