Bewerbungsportal des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter

  • ausbildung-bezirksregierungen-nrw.de
  • duales-studium-bezirksregierungen-nrw.de

veröffentlichten Webseite(n) des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer vom Kompetenz Center für Barrierefreiheit in der IT (Kombit) beim Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW im Zeitraum vom 29.04.2024 - 14.05.2024 vorgenommenen Bewertung auf Basis der Prüfschritte des WCAG Testverfahrens.

Aufgrund der Überprüfung ist das Internetangebot mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Auffälligkeiten derzeit nicht vollständig vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Symbole Bearbeitungsstatus: Bei der Übersicht der Angaben wurden keine geeigneten Alternativtexte zur Unterscheidung zwischen ausgewählten und nicht ausgewählten Optionen eingesetzt
    Die Symbole, die den Bearbeitungsstatus der Menüpunkte vermitteln, sind vereinzelt unschlüssig („unbearbeitet“ bleibt nach der Bearbeitung unverändert).
  • Info und Beziehungen: Vereinzelt sind Beschriftungen von Formularelementen nicht programmatisch ermittelbar (insbesondere Checkboxen)
  • Sinnvolle Reihenfolge: Die Reihenfolge, in der Inhalte präsentiert werden entspricht vereinzelt nicht der, in der die Elemente genutzt werden sollten (Datenschutzhinweise müssen akzeptiert werden vor dem Hochladen von Dateien)
  • Fehlererkennung: Die Fehlermeldung „Es sind Fehler auf der Seite aufgetreten“ wird von Screenreadern auf jeder Seite des Auftritts vorgelesen, ohne dass konkrete Fehler vorhanden sind oder genannt werden.
  • Name, Rolle, Wert verfügbar: Vereinzelt werden Name, Rolle oder Zustand von Elementen nicht korrekt ausgezeichnet (Frage zum Einbürgerungsverfahren).
    Vereinzelt werden Name oder Rolle von Elementen vorgelesen, die redundant sind oder versteckt sein sollten
  • Leichte bzw. Gebärdensprache: Zurzeit stehen keine Erklärungen in Leichter Sprache bzw. Gebärdensprache zur Verfügung

Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27.04.2023 erstellt und zuletzt am 15.05.2024 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartner*innen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Wir arbeiten zur Zeit an der Gestaltung des Kontaktformulars, bitte nutzen Sie bis dahin die E-Mailadresse bitv-bvplus@it.nrw.de, um eventuelle weitere Barrieren zu melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 – 855 3451.

Hinweise zur Umsetzung der Barrierefreiheit

Die Anwendung ist für den Einsatz von JAWS 2023 und einer Bildschirmauflösung von 1920x1080 bei einer Skalierung von 100% optimiert.